Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Geltungsbereich
a. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge sowie alle daraus resultierenden Verpflichtungen von oder mit Kortpack BV.
b. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, sofern hierfür eine Genehmigung erteilt wurde; hierzu ist ausschließlich die Geschäftsleitung von Kortpack BV befugt. Eine solche Abweichung gilt ausschließlich für den Vertrag, in dem sie vereinbart wurde.
c. Mit dem Begriff (Abnehmer) ist im Folgenden die Gegenpartei von Kortpack BV bei Angeboten, Verträgen und den daraus resultierenden Verpflichtungen gemeint.
d. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für alle Angebote von Kortpack BV und die Rechtsbeziehungen zwischen Kortpack BV und dem Abnehmer ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
e. Die Anwendbarkeit von vom Abnehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
f. Kortpack BV behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne dass bereits geschlossene Verträge sowie alle daraus resultierenden Verträge in irgendeiner Weise berührt werden. Die Gegenpartei wird mindestens einen Monat vor der genannten Änderung schriftlich informiert.
g. Eine etwaige Nichtigkeit, teilweise Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
• Angebote und Aufträge
a. Alle Angebote von Kortpack BV mit den darin genannten Preisen sind 30 Tage gültig oder so viel länger oder kürzer, wie darin angegeben, und werden stets freibleibend abgegeben. Sie können von Kortpack BV innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Annahme widerrufen werden.
b. Kortpack BV ist – auch bei Abgabe eines Angebots – erst gebunden, wenn sie einen Auftrag schriftlich per E-Mail, Fax oder sonstigem vergleichbaren Kommunikationsmittel angenommen hat oder mit der tatsächlichen Ausführung begonnen hat.
• Preise
a. Unsere Preise verstehen sich inklusive Verpackungskosten und exklusive Mehrwertsteuer.
b. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder des Vertragsabschlusses geltenden Faktoren, darunter Löhne, soziale und steuerliche Abgaben, Abgaben, Versicherungsprämien, Rohstoff- und Materialpreise, Einfuhrzölle, Frachtkosten sowie Wechselkurse gegenüber dem Euro. Sollten sich nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss und vor Lieferung Änderungen dieser preisbestimmenden Faktoren ergeben, die zu einer Erhöhung der Kosten von Kortpack BV führen, ist Kortpack BV berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen und diese Preiserhöhung dem Abnehmer in Rechnung zu stellen, auch wenn diese Kostensteigerung beim Abschluss des Vertrages bereits vorhersehbar war.
• Lieferung und Gefahrübergang
a. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten von Kortpack BV angegebene Lieferzeiten niemals als verbindliche Fristen. Bei Überschreitung der angegebenen Lieferzeiten gerät Kortpack BV erst nach schriftlicher Mahnung per Einschreiben in Verzug. Benötigt Kortpack BV für die Ausführung des Vertrages Daten oder Hilfsmittel, die vom oder im Namen des Abnehmers zur Verfügung zu stellen sind, beginnen die Lieferfristen an dem Tag, an dem alle erforderlichen Daten oder Hilfsmittel im Besitz von Kortpack BV sind.
b. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen die Waren auf Risiko des Abnehmers über, und sämtliche direkten und indirekten Schäden, die an und/oder durch die Waren für ihn und/oder Dritte entstehen, gehen zu seinen Lasten. Unter dem Zeitpunkt der Lieferung ist im Sinne dieser Bestimmung auch der in Artikel 5 Buchstabe b genannte Liefertag zu verstehen.
c. Die Lieferung erfolgt stets frei neben dem Fahrzeug, das die Artikel anliefert. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Artikel dort in Empfang zu nehmen. Der Abnehmer trägt gemeinsam mit uns Sorge für das Entladen der Waren. Unterlässt der Abnehmer dies, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen Lasten.
• Abnahmepflicht
a. Der Abnehmer ist verpflichtet, die für die Erbringung der Leistung durch Kortpack BV erforderliche Mitwirkung zu leisten, einschließlich ausdrücklich der Verpflichtung zur Abnahme der gekauften Waren.
b. Die Abnahme gilt als verweigert, wenn bestellte Waren dem Abnehmer zur Lieferung angeboten wurden, eine Lieferung jedoch nicht möglich war. Der Tag der Abnahmeverweigerung gilt als Liefertag.
c. Bei Verweigerung der Abnahme schuldet der Abnehmer Kortpack BV einen Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises der Waren, deren Lieferung verweigert wurde, zuzüglich der gesetzlichen Zinsen ab dem Liefertag sowie der Kosten, die Kortpack BV aus der Abnahmeverweigerung entstehen. Zu diesen Kosten gehört ausdrücklich eine angemessene Vergütung für Lagerung zu den am Ort üblichen Tarifen. Dies lässt alle sonstigen Rechte von Kortpack BV im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen des Abnehmers unberührt.
d. Bestellungen können nur mit Zustimmung von Kortpack BV storniert werden, wobei Kortpack BV Bedingungen stellen kann.
• Toleranzen
In Bezug auf die vereinbarten Spezifikationen sind folgende Abweichungen nach oben und unten zulässig. Maßgeblich ist der Durchschnitt der insgesamt in einer (1) Art, Qualität, Farbe und Ausführung gelieferten Menge.
a. Hinsichtlich der Farbe gelten geringfügige Abweichungen im Farbdruck nicht als Grund für eine Beanstandung.
b. Hinsichtlich der Menge gilt, dass Kortpack BV ordnungsgemäß erfüllt hat, wenn die Abweichungen nicht mehr betragen als: 30% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen bis 500 kg, 20% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen von 500 bis 5000 kg, 10% über oder unter der angegebenen Menge bei Bestellungen über 5000 kg. Unter einer Bestellung wird eine (1) Bestellung in einem (1) Format und einer (1) Qualität verstanden. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich gelieferten Menge.
c. Hinsichtlich der Dicken gilt, dass die zulässige Abweichung bei Einzelmessungen 10% nach oben oder unten betragen darf.
d. Hinsichtlich der Abmessungen gilt, dass die zulässige Abweichung sowohl in der Länge als auch in der Breite 5% betragen darf.
• Reklamationen
a. Die Kontrolle der Menge und des äußeren Zustands der gelieferten Waren obliegt dem Abnehmer. Erfolgt keine schriftliche Reklamation unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Lieferung, gilt die Lieferung hinsichtlich Menge und äußerem Zustand als korrekt.
b. Andere Reklamationen müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren schriftlich bei Kortpack BV eingereicht werden.
c. Sind die Waren ganz oder teilweise verarbeitet und/oder weiterverkauft worden, gelten sie als genehmigt und jede Haftung von Kortpack BV entfällt.
d. Reklamationen bezüglich Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Versanddatum der Rechnungen schriftlich einzureichen.
• Rücksendungen
a. Das in diesem Artikel beschriebene Widerrufsrecht gilt ausschließlich, sofern und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. In allen anderen Fällen, einschließlich geschäftlicher Bestellungen, ist eine Rücksendung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers möglich.
b. Die Anmeldung einer Rücksendung eines Artikels/einer Bestellung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Die Meldung kann an info@kortpack.nl gesendet werden.
c. Die Artikel müssen unbenutzt, ordnungsgemäß verpackt in der Originalverpackung und unbeschädigt zurückgesendet werden.
d. Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Abnehmers.
e. Der Abnehmer kann den Artikel/die Bestellung selbst an Kortpack zurücksenden oder auf Wunsch kann Kortpack den Transport organisieren. In letzterem Fall werden die von Kortpack entstandenen Kosten von der Gutschrift abgezogen.
f. Eine Kostenschätzung der Rücksendekosten ist auf der Kundendienstseite „Stornieren und Rücksenden“ zu finden.
g. Die Rücksendeanmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung möglich. Der Artikel/die Bestellung muss innerhalb derselben 14 Tage zurückgesendet werden.
h. Der Abnehmer sendet den Artikel/die Bestellung mit sämtlichem gelieferten Zubehör zurück. Hierzu zählen auch Geschenke, die ab einem bestimmten Bestellwert gewährt werden.
i. Das Risiko und die Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Abnehmer.
j. Schäden, die durch unzureichende oder mangelhafte Verpackung bei Rücksendungen entstehen, gehen zu Lasten des Abnehmers.
k. Unfrei versandte und nicht vorab angemeldete Rücksendungen werden nicht akzeptiert.
l. Der Unternehmer verwendet für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel, das der Abnehmer verwendet hat, es sei denn, der Abnehmer stimmt einer anderen Methode zu. Die Rückzahlung ist für den Abnehmer kostenfrei.
m. Sofern eine Rückzahlung erfolgt, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücksendung durchgeführt.
n. Vom Umtausch ausgeschlossen sind:
Maßgefertigte Produkte
Maßgeschneidert bedruckte Produkte
Produkte, die speziell auf Wunsch des Abnehmers bestellt wurden und nicht zum Standardsortiment gehören
Produkte, die benutzt wurden, Gebrauchsspuren aufweisen oder deren Originalverpackung fehlt oder beschädigt ist
• Druckarbeiten
Bei neuen oder geänderten Bedruckungen wird von Kortpack BV ein Andruck zur Genehmigung vorgelegt, es sei denn, vom oder im Namen des Abnehmers werden druckfertige Unterlagen bereitgestellt. Erfolgt innerhalb einer (1) Woche nach Datum keine Reaktion, gilt der übersandte Andruck als genehmigt. Kortpack BV kann niemals für Fehler oder Mängel in vom oder im Namen des Abnehmers bereitgestellten Druckmaterialien bzw. Arbeitszeichnungen oder Filmen haftbar gemacht werden. Alle angebotenen Preise verstehen sich stets exklusive Druckvorbereitungskosten. Alle Kunststofftaschen bzw. -schläuche, Folien, Beutel und Verpackungsklebebänder werden gemäß dem Flexodruckverfahren bedruckt. Geringfügige Passerabweichungen können daher nicht zu einer Haftung von Kortpack BV führen. Die Abnehmer haben Kortpack BV von allen Folgen etwaiger Verletzungen von Rechten Dritter durch vom Abnehmer gelieferte Entwürfe, Zeichnungen, Designs usw. freizustellen. Die in diesem Artikel genannten Bestimmungen gelten ebenfalls für den Druck von Wellpappe, Kartons sowie sämtlichen anderen zu bedruckenden Materialien.
• Werkzeugkosten
Sofern für die Herstellung von Verpackungsmaterialien Stanzwerkzeugkosten anfallen, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind niemals in unseren Preisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
• Zahlung
a. Bei Lieferung von Waren in Teillieferungen kann jeder Teil von Kortpack BV separat in Rechnung gestellt werden.
b. Die Zahlung hat vor Lieferung der Waren über iDEAL, PayPal, Kreditkarte, Bancontact, Belfius, KBC/CBC, Apple Pay, Klarna, Giropay, ING Home’Pay, Sofort zu erfolgen oder innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum an Kortpack BV zu leisten bzw. durch Gutschrift auf ein von Kortpack BV benanntes Bank- oder Girokonto.
c. Eine Aufrechnung ist dem Abnehmer nicht gestattet.
d. Zahlt der Abnehmer nicht innerhalb der Zahlungsfrist, ist Kortpack BV berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt, unbeschadet weiterer ihr zustehender Rechte.
e. Die außergerichtlichen Inkassokosten gelten als mindestens 15% des noch geschuldeten Betrages, mindestens jedoch 250 Euro.
f. Schließt Kortpack BV einen Vertrag mit zwei oder mehr Abnehmern, natürlichen oder juristischen Personen, so haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung der aus diesem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.
g. Kortpack BV ist jederzeit berechtigt, ohne Angabe von Gründen Vorauszahlung zu verlangen oder eine angemessene Sicherheit für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers zu fordern.
h. Zahlungen des Abnehmers werden zunächst auf geschuldete Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste offene Rechnung angerechnet, auch wenn bei der Zahlung eine andere Anweisung angegeben wird.
i. Reklamationen setzen die Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers nicht aus. Alle Rechtsansprüche von Kortpack BV gegenüber der Gegenpartei verjähren erst nach Ablauf von 20 Jahren.
• Insolvenz usw.
Erfüllt der Abnehmer eine Verpflichtung aus dem mit Kortpack BV geschlossenen Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, sowie im Falle seines Konkurses, Zahlungsaufschubs, einer Vormundschaft, Betriebseinstellung oder Liquidation, der Übertragung seines Unternehmens an Dritte, der Einleitung eines Gläubigervergleichs, der Kündigung seines Bankkredits, der Aussetzung der Ausführung seiner Zahlungsaufträge durch seine Bank oder der Pfändung zu seinen Lasten, gilt der Abnehmer von Rechts wegen als in Verzug. In diesen Fällen ist Kortpack BV nach ihrer Wahl berechtigt, ohne Verpflichtung zur Schadensersatzleistung und unbeschadet weiterer ihr zustehender Rechte, ohne dass eine Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention erforderlich ist, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen bzw. als aufgelöst zu erklären oder die Ausführung des Vertrages auszusetzen. In diesen Fällen werden alle Forderungen von Kortpack BV gegenüber dem Abnehmer sofort fällig, und Kortpack BV ist berechtigt, unverzügliche Zahlung aller ihr zustehenden Beträge zu verlangen.
• Eigentumsvorbehalt
a. Alle von Kortpack BV gelieferten Waren bleiben deren Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen – einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten – aus Lieferverträgen und damit verbundenen Arbeiten. Bis zur vollständigen Zahlung bzw. Abwicklung ist der Abnehmer nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen. Im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs ist der Abnehmer berechtigt, die Waren entsprechend ihrer üblichen Bestimmung zu verwenden. Solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist und der Abnehmer in Verzug ist bzw. Kortpack BV begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers hat, ist sie berechtigt, die gelieferten Waren unverzüglich und ohne vorherige Inverzugsetzung zurückzufordern. Der Abnehmer erteilt ihr hierzu die Befugnis, seine Grundstücke und Gebäude zu betreten. Der Vertrag kann dann von Kortpack BV ohne gerichtliche Intervention aufgelöst werden, unbeschadet ihres Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.
b. Im Falle der Be- oder Verarbeitung oder Vermischung der gelieferten Waren durch oder im Auftrag des Abnehmers erwirbt Kortpack BV Miteigentum an den neu entstandenen Sachen bzw. den mit den gelieferten Waren verbundenen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes der ursprünglich gelieferten Waren. Soweit dieses Miteigentum noch eine Lieferung erfordert, erfolgt diese Lieferung bereits bei Abschluss des Vertrages für diesen Zeitpunkt.
c. Das Risiko für die Waren, auf denen aufgrund Absatz a dieses Artikels ein Eigentumsvorbehalt ruht, liegt nach Lieferung beim Abnehmer. Dieser ist verpflichtet, die betreffenden Waren ausreichend zu versichern, jedenfalls gegen Risiken von Diebstahl, Beschädigung und Untergang. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, etwaige Ansprüche gegenüber seinem Versicherer aus der in diesem Absatz genannten Versicherung an Dritte zu verpfänden oder als Sicherheit in weitestem Sinne zu verwenden. Entschädigungsleistungen für Schäden und Verluste der in diesem Artikel genannten Waren treten an die Stelle der betreffenden Waren.
d. Der Abnehmer ist verpflichtet, jeden, der auf von Kortpack BV gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt von Kortpack BV fallen, Zugriff nimmt, sowie im Falle von Verwaltung oder Insolvenz des Abnehmers seinen Insolvenzverwalter oder Treuhänder unverzüglich schriftlich darüber zu informieren, mit einer Kopie an Kortpack BV, dass Kortpack BV Eigentümer der gelieferten Waren geblieben ist, andernfalls eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € oder, sofern höher, des ursprünglichen Rechnungsbetrages der Waren fällig wird. Die Vertragsstrafe gilt neben einer etwaigen Verpflichtung zum Schadensersatz.
• Haftung
a. Kortpack BV übernimmt die Haftung für vom Abnehmer erlittene Schäden, die auf eine zurechenbare Pflichtverletzung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zurückzuführen sind, sofern und soweit diese Haftung durch ihre Versicherung gedeckt ist, bis zur Höhe der von der Versicherung erbrachten Leistung.
b. Erfolgt aus irgendeinem Grund keine Leistung durch den Versicherer, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag exklusive Mehrwertsteuer begrenzt.
c. Abweichend von Absatz a und b dieses Artikels übernimmt Kortpack BV keine Haftung für indirekte Schäden, einschließlich Betriebs- und Folgeschäden, Schäden aufgrund der Überschreitung von Lieferzeiten infolge geänderter Umstände sowie Schäden infolge mangelhafter Mitwirkung, Informationen oder Materialien des Abnehmers.
d. Jeder Anspruch des Abnehmers auf Schadensersatz gegenüber Kortpack BV entfällt bei unsachgemäßem Gebrauch der gelieferten Waren oder wenn der Abnehmer Arbeiten an diesen Waren durch Dritte hat ausführen lassen.
e. Kortpack BV haftet nicht für die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter durch die Verwendung von Daten, die vom oder im Namen des Vertragspartners zur Ausführung des Auftrags bereitgestellt wurden.
f. Kortpack BV haftet nicht, wenn die Pflichtverletzung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Kortpack BV beruht.
g. Kortpack BV übernimmt keine Haftung für das fehlerhafte Erreichen von Nachrichten. Unter Nachrichten sind alle von Kortpack BV versandten Mitteilungen zu verstehen, insbesondere E-Mail, Mailings, Fax oder sonstige vergleichbare Kommunikationsmittel.
• Freistellung
Kortpack BV haftet gegenüber Dritten niemals weitergehend für Schäden, die bei der Ausführung des Vertrages entstehen, auf den diese Bedingungen Anwendung finden, als sie gegenüber dem Abnehmer haftet. Der Abnehmer stellt Kortpack BV von weitergehender Haftung frei und wird in seinen Verträgen mit Dritten, soweit möglich, eine entsprechende Haftungsfreistellung zugunsten von Kortpack BV vereinbaren.
• Höhere Gewalt
a. Während höherer Gewalt werden die Liefer- und Zahlungsverpflichtungen von Kortpack BV ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Kortpack BV aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
b. Hat Kortpack BV beim Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie diese nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, das bereits Gelieferte bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.
c. Unter höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtungen verhindern und die dem Verkäufer nicht zuzurechnen sind. Hierzu zählen unter anderem bei Kortpack BV, von ihr eingesetzten Dritten oder bei Lieferanten: Brand, Streik oder Aussperrung, übermäßiger Krankenstand des Personals, Transportschwierigkeiten, schwere Betriebsstörungen; Überschwemmungen, Krieg, Unruhen oder Aufruhr, Mobilmachung; nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Ausführung von Bestellungen durch Lieferanten; behördliche Maßnahmen, durch die die Ausführung von Aufträgen behindert oder untersagt wird, erhebliche Änderungen der Währungsverhältnisse, Energiekrisen, außergewöhnliche Preissteigerungen von Rohstoffen oder Energie, unabhängig davon, ob diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.
• Anwendbares Recht
Auf Verträge und/oder Verpflichtungen zwischen Kortpack BV und der Gegenpartei findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Bei der Auslegung des Textes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Wortlaut maßgeblich. Bei Auslegungsunterschieden über den Wortlaut gilt die Auslegung, die nach niederländischen gesellschaftlichen Auffassungen als zutreffend angesehen wird.
• Konformität und Garantie
a. Der Unternehmer gewährleistet, dass die Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Tauglichkeit und/oder Gebrauchstauglichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
b. Eine vom Unternehmer, Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Regelung lässt die Rechte und Ansprüche unberührt, die der Verbraucher aufgrund einer Pflichtverletzung des Unternehmers gegenüber dem Unternehmer auf Grundlage des Gesetzes und/oder eines Fernabsatzvertrages geltend machen kann.
• Ausschließliche Geltung dieser Bedingungen
• Für die Rechtsbeziehungen zwischen Kortpack BV und dem Abnehmer gelten ausschließlich die vorstehenden Bedingungen.
• Die Anwendbarkeit von vom Abnehmer verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
• Kortpack BV behält sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne dass bereits geschlossene Verträge sowie alle daraus resultierenden Verträge hiervon berührt werden. Die Gegenpartei wird mindestens einen Monat vor der Änderung schriftlich informiert.
• Eine etwaige Nichtigkeit, teilweise Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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