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Der Verpackungsmaterial Großhandel

T: +31 (0)184 - 614256 +31 (0)184 - 614256

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Relevanz
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und alle daraus resultierenden Pflichten von oder mit Kortpack.
b. Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dafür ausdrücklich Zustimmung gegeben wurde, diese kann ausschließlich durch die Direktion von Kortpack gegeben werden. Eine solche Klausel gilt nur für die betreffende Vereinbarung, nicht generell.
c. Mit dem Begriff (Käufer) wird nachstehend gemeint, die Widerpartei von Kortpack bei Angeboten, Vereinbarungen und den daraus resultierenden Verpflichtungen.
d. Außer wenn anders schriftlich vereinbart, gelten für alle Offerten von Kortpack und den Vereinbarungen zwischen Kortpack und dem Kunden ausschließlich die folgenden Bedingungen:
e. Die Zuständigkeit der durch den Käufer hantierten allgemeinen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
f. Kortpack behält sich vor, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne dass dabei die bereits geschlossenen Vereinbarungen, so wie auch alle daraus resultierenden Vereinbarungen, irgendwie beeinträchtigt werden. Die andere Partei wird mindestens einen Monat vor der erwähnten Änderung schriftlich informiert.
g. Mögliche Nichtigkeit, teilzeitlicher Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages, lassen die Gültigkeit und Anwendbarkeit des anderen ohne Aufschub.


Angebote und Aufträge
a. Alle Angebote von Kortpack, mit den darin aufgeführten Preisen, sind 30 Tage oder so viel länger oder kürzer gültig wie darin angegeben wird und werden immer unverbindlich getan.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Verbraucher oder ein von benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Stornieren und Rucksendungen für Unternehmen. Sie Können die aufgegeben Bestellung kostenloss stornieren, wenn sie noch nicht gesendet wurde. Wenn Sie im Voraus bezahlt haben, vergelten wir umgehend den gezahltren Betrag zurück.

Natürlich kann es immer passieren, das ein falschen Artikel ist bestellt. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte das pakket ab zu holen. Die Kosten betragen 7,50€ (exkl. MwSt.) (9,08€ inkl. MwSt) pro Pakket (Deutschland, Österreich, Luxemburg) oder 40,00 € (exkl. MwSt.) (48,40€ inkl. MwSt) pro pakket (Schweiz). Die Ware brauchen unbeschädigtem Zustand zu sein.b. Kortpack ist -auch wenn einem Angebot abgegeben wurde- erst gebunden, nachdem ein Auftrag schriftlich per e-Mail, Fax, oder anderer, ähnlicher Kommunikation angenommen wurde oder zur tatsächlichen Verarbeitung des Auftrags übergangen ist.


Preise
a Unsere Preise verstehen sich inkl. Verpackung und exkl. MwSt. 

  1. Preise sind basiert auf die zum Zeitpunkt der Erklärung oder der Entstehung der Vereinbarung geltenden Faktoren, einschließlich Löhne, sozialer und steuerlicher Abgaben, Zuschläge, Versicherungsprämien, Grundstoffe und Materialpreise, Einfuhrrechte und Frachtkosten und Wechselkurse bezüglich dem Euro. Wenn nach Aufgabe oder Abschluss der Vereinbarung und vor der Lieferung, Änderungen der den Preis bestimmende Faktoren entstehen, welche zur Erhöhung des Kortpack Kostpreises führen, hat Kortpack das Recht, den vereinbarten Preis dementsprechend zu erhöhen und diese Preiserhöhung an den Kunden zu berechnen, selbst wenn die Kostenerhöhung bereits beim Abschluss der Vereinbarung vorhersehbar war.


Lieferung und Risiken
a. Wenn Kortpack für die Ausführung der Vereinbarung Daten oder Hilfsmittel benötigt, die durch oder wegen des Kunden bereitgestellt werden müssen, beginnen die Lieferfristen an dem Tag, an welchem alle notwendigen Informationen oder Hilfsmittel im Besitz von Kortpack sind. Sagt ein Artikel auf einer Artikelseite im Webshop, dass der Artikel auf Lager ist, so beträgt die Lieferzeit 1 bis 3 Tage. Volumengüter wie Schaumfolie und Nomapack, die mit dem Palettentransport transportiert werden müssen, haben eine Lieferzeit von 2 bis 4 Tage.
b. Ab dem Moment der Lieferung ist die Ware Risiko des Kunden und ist dieser haftbar für alle direkten und indirekten Schäden, welche an oder durch die Ware ihm selbst oder Dritten entstehen. Unter dem Zeitpunkt der Lieferung soll im Sinne dieser Bestimmung auch der Tag der Lieferung in Art. 5 Sub b verstanden werden.

  1. Die Lieferung erfolgt immer neben dem Fahrzeug, das die Artikel liefert. Der Käufer verpflichtet sich, auf der Stelle die Artikel zu akzeptieren. Der Kunde kümmert sich gemeinsam mit uns um das Entladen der Ware. Unterlässt der Kunde dies, hat der Kunde die entstandenen Mehrkosten zu tragen.


Abnahmepflicht
a. Der Käufer ist verpflichtet, die für die Leistung durch Kortpack notwendige Zusammenarbeit durchzuführen, einschließlich den ausdrücklichen Verpflichtung um die gekauften Ware ab zu nehmen.
b. Abnahme gilt als verweigert, wenn die bestellte Ware an einen Käufer zur Ablieferung angeboten wurde, aber die Ablieferung nicht möglich war. Der Tag, an dem die Abnahme verweigert wird, gilt als Tag der Lieferung.
c. Bei Weigerung der Abnahme ist Käufer an Kortpack Schadenersatz verschuldet, gleich an dem Kaufpreis der Ware, deren Lieferung verweigert wurde, vergrößert mit den rechtlichen Zinsen auf diesen Betrag ab dem Tag der Lieferung, sowie die Kosten, die infolge der Ablehnung für Kortpack entstanden sind. Unter diesen Kosten wird ausdrücklich verstanden eine angemessene Gebühr für die Lagerung, entsprechend den vor Ort gebräuchlichen Preisen. Alle übrigen Klagerechte von Kortpack gegenüber dem im Verzuge gebliebenen Kunden bleiben hierdurch unberührt.
d. Bestellungen können nur storniert werden mit Zustimmung und unter den Bedingungen von Kortpack.


Toleranz
Bezüglich der vereinbarten Spezifikationen sind die folgenden Abweichungen, sowohl nach oben als auch nach unten, zulässig. Bei der Beurteilung hiervon gilt der Mittelwert des in einer (1) Sorte, Qualität, Farbe und Ausführung gelieferten Quantums als Maßstab.
a. Im Fall der Farbe gilt, das niedrige Abweichungen beim Farbendruck kein Anlass zur Ablehnung sind.
b. Für die Menge gilt, das Kortpack ordnungsgemäß geliefert hat, wenn Anomalien nicht höher sind als: 30 % über oder unter der angegebenen Menge für Bestellungen bis zu 500 kg, 20 % über oder unter der angegebenen Menge für Bestellungen von 500 bis 5000 kg, 10 % über oder unter der angegebene Menge für Bestellungen über 5000 kg. Pro Bestellung wird gemeint eine (1) Bestellung in einem (1) Format und eine (1) Qualität. Abrechnung erfolgt von der tatsächlich gelieferten Menge.
c. Bei die Dicke gilt, dass die zulässige Abweichung der einfachen Messung 10% nach oben oder nach unten sein kann.
d. Bei den Abmessungen gilt, dass die zulässige Abweichung 5 %, sowohl in der Länge als in der Breite sein kann.


Reklamation
a. Kontrollieren der Menge und des physischen Zustands der Lieferung liegt bei dem Kunden. Ist durch ihn nicht so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Gelieferten reklamiert, dann gilt das Gelieferte hinsichtlich der Menge und des äußeren Zustands als korrekt.
b. Andere Reklamationen müssen schriftlich, innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware durch den Käufer bei Kortpack eingereicht sein.
c. Ist die Ware vollständig oder teilweise verarbeitet und/oder weiterverkauft, dann ist diese als korrekt anerkannt und verfällt die Verantwortlichkeit von Kortpack.
d. Reklamationen von Rechnungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach dem Tag der Versendung der Rechnungen schriftlich eingereicht werden.


Drucksachen
Bei neuen oder geänderten Bedruckungsaufträgen wird durch Kortpack einen Probedruck zur Genehmigung angeboten, außer wenn von oder wegen des Abnehmers selbst bereits fertige Druckbescheide geliefert wurden. Wird nicht innerhalb einer (1) Woche nach dem Datum reagiert, dann gilt der gesendete Probedruck als akzeptiert. Kortpack kann niemals für Fehler oder Mängel an durch oder wegen dem Käufer selbst angelieferten Druckmaterialien oder Arbeitszeichnungen oder Filmen haftbar gemacht werden. Alle angebotenen Preise sind immer exklusiv Druckvorbereitungskosten. Alle Plastiktüten, Röhren, Folie, Beutel und Verpackungsbänder werden gemäß Flexoprocede gedruckt. Geringe Abweichungen im Maß können zu keinerlei Haftung von Kortpack führen. Kunden von Kortpack entbinden Kortpack von aller Verantwortung möglicher Verstöße gegen Rechte Dritter bezüglich durch den Kunden gelieferte Entwürfe, Zeichnungen, Designs usw. Das in diesem Artikel erwähnte gilt auch für das Bedrucken von Wellpappe Kartons sowie allen anderen zu bedruckenden Materialien. Werkzeugkosten
Wenn bei der Herstellung von Verpackungsmaterialien Stanz-Werkzeugkosten entstehen werden diese Kosten separat berechnet. Diese Kosten sind nie in unseren Preisen inbegriffen, außer wenn anders angegeben. Bezahlung
a. Bei Lieferung von Waren in Teilen, kann jede Sendung getrennt durch Kortpack berechnet werden.
b. Die Zahlung muss vor der Lieferung der Waren mittels i-DEAL, PayPal, Kreditkarte, Bancontact, Belfius, KBC/CBC, Applepay, Klarna, Giropay, ING Home-pay, Sofort oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum an Kortpack BV oder durch Überweisung auf ein von Kortpack BV zu diesem Zweck benanntes Bank- oder Girokonto erfolgen.
c. Eine Berufung auf Schuldverrechnung ist dem Abnehmer nicht erlaubt.
d. Wenn Kunden nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, hat Kortpack das Recht, um Verzugszinsen von 1,5 % pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats gilt als einen ganzer Monat, unvermindert seiner weiteren Rechtsansprüche.
e. Die außergerichtlichen Forderungskosten betragen mindestens 15 % des geschuldeten Betrages, mit einem Minimum von 250 Euro.
f. Wenn Kortpack mit zwei oder mehr Kunden, natürliche oder juristische Personen, eine Vereinbarung schließt, ist jeder gesamtschuldnerisch haftbar für die völlige Einhaltung der Verpflichtungen, die sich für sie aus dieser Vereinbarung ergeben.
g. Kortpack ist zu jeder Zeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung, vom Käufer Zahlung in Voraus zu fordern oder eine Sicherheit in angemessener Höhe der Zahlungsverpflichtung.
h. Zahlung des Kunden erstreckt sich zuerst auf den verschuldeten Betrag und die dazu gehörenden Gebühren und Zinsen und anschließend zur Begleichung am längsten noch ausstehender Rechnungen, auch wenn bei die Zahlung eine andere Vereinbarung vermerkt wurde.
i. Reklamation verzögert die Zahlungsverpflichtungen des Käufers nicht. Alle Rechtsansprüche von Kortpack an andere Parteien verjähren erst nach 20 Jahren Bankrott usw.
Wenn der Kunde nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig an jegliche Verpflichtung, die für ihn aus der mit Kortpack geschlossenen Vereinbarung entsteht, entspricht, so wie auch im Fall seines Bankrotts, Aussetzung von Zahlungen oder unter Vormundschaft oder der Liquidation seines Unternehmens, oder wenn der Kunde seinen Betrieb an Dritte überträgt, eine Kreditorenanordnung beginnt, seinen Bankkredit erlischt, so dass die Durchführung seiner Zahlungsaufträge storniert wird von seiner Bank, oder Beschlagname zu seinen Lasten erfolgt ist, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug und ist Kortpack nach eiigen Gutdünken berechtigt, ohne jegliche Verpflichtung für Entschädigung und unvermindert weiter an Kortpack zukommende Rechte, ohne dass Zahlungsverzug oder gerichtlichen Zwischenkunft dazu erfordert ist, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen, oder die Ausführung des Vertrages auszusetzen. In diesen Fällen sind alle Forderungen von Kortpack direkt beim Kunden einzufordern und ist Kortpack berechtigt, sofortiger Bezahlung aller Außenstände zu fordern.

Eigentumsvorbehalt
a. Alle von Kortpack gelieferte Waren bleiben ihr Eigentum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung aller Forderungen -mit möglich dazu verschuldeten Zinsen und Kosten - aufgrund der Vereinbarungen bis zur Lieferung von Waren und die Erbringung von damit verbundener Arbeit. Bis der Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung oder Liquidation ist es dem Kunde nicht erlaubt, um die Ware an Dritte zu verpfänden oder im Eigentum zu übertragen. Kunde ist berechtigt, im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit, um die Ware gemäß ihrer normalen Bestimmung zu verwenden. Solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist und der Kunde in Verzug ist oder Kortpack hat guten Grund zu befürchten, dass der Kunden mit der Zahlung in Verzug geraten wird, kann sie ohne vorherige Anmahnung die gelieferte Ware unverzüglich zurückfordern. Der Käufer gewährleistet die Möglichkeit, um Gelände und Gebäude zu betreten. Die Vereinbarung kann ohne gerichtliche Zwischenkunft durch Kortpack aufgelöst werden, ungeachtet ihr Recht auf Erstattung der Kosten, Schäden und Zinsen
b. Im Falle einer Bearbeitung, Verarbeitung oder Vermischung des Gelieferten durch oder im Namen des Käufers, erhält Kortpack das Mit-Eigenschaftsrecht der neu entstandenen Sachen und/oder in der mit dem Gelieferten zusammengesetzten Sachen, dies für den Rechnungsbetrag der ursprünglichen gelieferten Waren. Soweit für dieses Gemeinschaftseigentum noch eine Lieferung erforderlich ist, geschieht diese Lieferung so als bei Abschluss der Vereinbarung bestimmt.
c. Das Risiko für die Waren, worauf infolge Absatzes a dieses Artikels ein Eigentumsvorbehalt ruht, liegt nach der Lieferung beim Abnehmer. Dieser ist verpflichtet, die betroffenen Waren angemessen zu versichern, in jedem Fall gegen Risiken von Diebstahl, Beschädigung und Verfall. Es ist dem Kunde nicht erlaubt, den möglichen Anspruch an seinen Versicherer gemäß der Versicherung, wie gemeint in diesem Absatz, zu übertragen oder zu verpfänden an Dritte oder als Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes dienen zu lassen. Auszahlungen von Schadensfällen und Verlust der in diesem Artikel gemeinten Ware, ersetzen die betreffenden Waren.
d. Käufer ist verpflichtet, jede Person, die auf die von Kortpack gelieferte Waren, gehören beim Eigentumsvorbehalt von Kortpack, Beschlag legt, oder im Falle der Verwaltung oder Bankrotts des Käufers an seine eigene Konkursverwalters bzw. Sachwalters, sofort und schriftlich mit Kopien davon an Kortpack, mitzuteilen, dass Kortpack Eigentümer der gelieferten Ware geblieben ist, unter Androhung einer sofort einzufordernden Geldstrafe von 5.000,- €, oder, wenn höher, in der Höhe des ursprünglichen Rechnungsbetrag der Ware. Die Geldbuße gilt neben der Verpflichtung zum Schadensersatz.


Haftung
a. Kortpack ist haftbar für durch den Kunden gelitten Schäden, welche infolge eines ihr anzurechnenden Mankos bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung, wenn und soweit diese Haftung durch seine Versicherung auf den Betrag der Zahlung abgedeckt ist, in der Höhe der geleisteten Versicherungsentschädigung.
b. Wenn der Versicherer aus irgendeinem Grund nicht zur Zahlung übergeht, ist die Haftung begrenzt auf den Rechnungsbetrag ohne MwSt.
c. Abweichend von Absatz (a) und Absatz (b) dieses Artikels übernimmt Kortpack keine Haftung für mittelbare Schäden, einschließlich Betriebsschäden und Folgeschäden, Schadenersatz wegen Überschreitung der Lieferfristen aufgrund geänderter Umstände und Schäden aufgrund unzureichender Kooperation, Information oder Materialien des Käufers.
d. Jedes Recht auf Schadenersatz des Käufers gegen Kortpack wird ungültig bei unsachgemäßer Verwendung der gelieferten Ware, oder wenn der Kunde die Ware durch Dritte hat bearbeiten lassen.
e. Kortpack übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Patenten, Lizenzen oder anderen Rechten Dritter durch die Verwendung von Daten, die von oder im Namen der anderen Partei in Erfüllung des Vertrages vorausgesetzt sind.
f. Kortpack ist nicht haftbar, wenn der Mangel durch höhere Gewalt entsteht. Die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden eine Folge ist von Absicht oder auf grober Fahrlässigkeit von Kortpack beruht.
g. Kortpack übernimmt keine Haftung bezüglich nicht empfangener Nachrichten. Unter Nachricht verstehen wir jede Nachricht, die verschickt ist durch Kortpack, vor allem E-Mail, Mailings, Fax oder Nachrichten ähnlicher Art.


Gewährleistung
Kortpack übernimmt keine Haftung für Schäden gegen Dritte, die bei der Durchführung der Vereinbarung entstehen worauf diese Bedingungen gelten, so als sie gegenüber dem Kunden gilt. Käufer versichert Kortpack gegen weitere Haftung und wird in seiner Vereinbarung mit Dritten, wo möglich einen entsprechenden Ausschluss für Kortpack bewirken. Übermacht
a. Im Fall von Übermacht werden die Lieferung und Zahlungsverpflichtungen von Kortpack ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem durch Übermacht die Erfüllung der Verpflichtungen von Kortpack nicht möglich ist, länger dauert als 3 Monate, sind beide Parteien ohne gerichtlichen Zwischenkunft berechtigt, um die Vereinbarung aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
b. Wenn Kortpack zu Beginn der Übermacht bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt hat, oder nur teilweise an ihre Verpflichtungen erfüllen kann, ist sie berechtigt um den bereits ausgelieferten Teil separat zu berechnen, und ist der Kunde verpflichtet die Rechnung zu bezahlen, als wäre es einen separater Vertrag.
c. Unter Übermacht im Sinne dieses Artikels werden Umständen verstanden, die die Erfüllung der Vereinbarung verhindern, und die dem Verkäufer nicht anzurechnen sind. Unter anderem inbegriffen sind: bei Kortpack oder durch Kortpack kontraktierte Dritte oder bei Lieferanten: Feuer, Streik oder Ausgrenzung, übermäßiger Krankheitsausfall des Personals, Transportschwierigkeiten, schwere Betriebsstörungen; Wassernot, Krieg, Aufruhr oder Aufstand, Mobilisierung; nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Ausführung durch Zulieferunternehmen; Maßnahmen der Regierung, so dass die Ausführung der Aufträge behindert oder verboten wird, wesentliche Währungsschwankungen, Energiekrise, anormale Preissteigerungen von Rohstoffen oder Energie, alles unabhängig davon, ob die Möglichkeit, dass diese Umstände eintreten würden bereits absehbar war zum Zeitpunkt, worauf die Vereinbarung zustande kam.


Anwendbares Recht
Auf Vereinbarungen oder Verpflichtungen zwischen Kortpack und der anderen Partei ist nur das niederländische Recht anwendbar. Bei der Interpretation des Textes der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der wörtliche Text maßgebend. Bei unterschiedlicher Interpretation des wörtlichen Textes ist die Interpretation entscheidend, welche nach niederländischen allgemein gesellschaftlichen Ansichten als richtig bezeichnet wird. Konformität und Garantie
a. Der Unternehmer gewährleistet, dass Produkte und/oder Dienstleistungen der Vereinbarung entsprechen, der Spezifikationen im Angebot, sowie den angemessenen Anforderungen der Solidität und/oder Verwendbarkeit, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung konform bestehender gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Vorschriften gelten.
b. Eine vom Unternehmer, Hersteller oder Importeur als Garantie angebotene Regelung schmälert nicht die Rechte und Ansprüche, die der Verbraucher in Bezug auf einen Mangel in der Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmers gelten lassen kann, auf Grund des Gesetzes und/oder des Vertrages im weitesten Sinne.

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